nur die Ruhe
Jedes Unternehmen – egal ob KMU oder Konzern – wird von der Abgabenbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Für die Auswahl der Prüfungsfälle gibt es drei mögliche Kriterien:
- Sie wurden schon besonders lange nicht (oder überhaupt noch nie) geprüft (sog. Zeitauswahl).
- Sie haben die Aufmerksamkeit des Finanzamtes erregt (sog. Bedarfsprüfung).
- Sie wurden durch Zufallsauswahl zur Prüfung vorgeschlagen (sog. Gruppenauswahl).
Der Betriebsprüfer muss sich vor der Prüfung anmelden. In der Regel werden die letzten drei Jahre, für welche Sie bereits Steuererklärungen eingereicht haben, geprüft. Der Betriebsprüfer wird sich bereits vor Beginn der Betriebsprüfung über Ihr Unternehmen informieren. Weiters steht ihm eine Prüfungssoftware („ACL“) zur Verfügung, mit der er Ihre Daten analysieren kann. Zu diesem Zweck sind dem Betriebsprüfer diverse Unterlagen zu übergeben.
Üblicherweise wird auch Ihr Betrieb durch den Betriebsprüfer besichtigt. Als Ihr Steuerberater werde ich Sie in allen wichtigen Belangen vor, während und nach der Betriebsprüfung unterstützen.
Die Betriebsprüfung endet mit der Schlussbesprechung, an der oft auch der Vorgesetzte des Prüfers teilnimmt. Natürlich stehe ich Ihnen auch hier als Ihr Steuerberater mit meiner Erfahrung zur Seite, wobei Ihre Anwesenheit gar nicht zwingend notwendig ist. Ich erledige als Ihr Steuerberater das Gespräch für Sie, falls Sie das wünschen.